Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Gartenpflegeleistungen zwischen Rificunjuv (nachfolgend "Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend "Auftraggeber").
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung der Arbeiten zustande.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. dem Kostenvoranschlag.
Zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.
Der Auftragnehmer behält sich vor, gleichwertige Materialien und Pflanzen zu verwenden, wenn die ursprünglich vorgesehenen nicht verfügbar sind.
Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Mehrkosten von bis zu 15% bedürfen keiner besonderen Vereinbarung.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn er auf eine Mahnung des Auftragnehmers nicht innerhalb von 10 Tagen zahlt.
Angegebene Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
Verzögerungen durch höhere Gewalt, extreme Witterungsverhältnisse oder andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verlängern die Ausführungsfrist angemessen.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitsstelle zum vereinbarten Termin zugänglich und frei von Hindernissen ist.
Der Auftragnehmer gewährleistet eine fachgerechte Ausführung aller Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Gartenbautechnik.
Für Pflanzenmaterial gilt eine Anwuchsgarantie bis zum Ende der ersten Vegetationsperiode, sofern die vom Auftragnehmer erteilten Pflegehinweise beachtet wurden.
Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Feststellung, schriftlich zu rügen.
Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung. Erst nach erfolgloser Nachbesserung kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für Schäden an bereits vorhandenen Anlagen oder Einrichtungen haftet der Auftragnehmer nur, wenn diese ihm vor Arbeitsbeginn angezeigt wurden.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern nicht wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Gelieferte Pflanzen und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Dauerverträge können von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Auftragsabwicklung zu verwenden.
Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ganderkesee, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Rificunjuv
Kellnerallee 18a
69395 Ganderkesee
Deutschland
Telefon: 0924133886
E-Mail: [email protected]